Relevante Normen - EN81.70
Zur Harmonisierung der Vorschriften im Aufzugbau innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde die EN 81-1/2 erarbeitet. Mit der Umsetzung dieser Vorschriften in nationales Recht (DIN EN 81-1/2) verlieren die früheren nationalen Normen/Regelungen wie die TRA im Westen oder die TGL im Osten weitestgehend ihre Gültigkeit. Nur dort, wo nationale Vorschriften noch schärfer sind, müssen diese noch umgesetzt werden. In Deutschland gelten nun für den Betreiber die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27.09.2002 und für die Errichter und Betreiber die Regelungen der DIN EN 81 !!! Deren Bedeutungen für Betreiber so wie Aufzugsfirmen soll hier erläutert werden!
Die EN-81: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
In der EN81 sind die technischen Anforderungen an Aufzüge festgelegt. Diese ersetzt die alten nationalen Regelungen der TRA und der TGL. Die EN 81 ist also eher relevant für Errichter von Aufzugsanlagen. Die Anforderungen an Notrufsysteme werden in der EN 81-28 und EN 81-70 abgehandelt.
Die EN 81 Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
Die EN81.70 legt alle Maßnahmen fest, um einen Aufzug für alle Personen zugänglich und benutzbar zu machen. Dies schließt nach dem Gleichstellungsgrundsatz auch Personen mit Behinderungen ein. Dabei wurden körperliche, sensorische und geistige Behinderungen, allerdings keine Kombinationen von Behinderungen berücksichtigt.
Die wichtigsten Anforderungen an die Gestaltung und die Anordnung der Bedien- und Anzeigeelemente sind:
- Betätigungsfläche von Befehlsgebern mindestens 490mm² mit einem In-Kreis-Durchmesser von mindestens 20mm,
- optischer und fühlbarer Kontrast der Befehlsgeber zum Tableau,
- Betätigungskraft 2,5 bis 5 N,
- sicht- und hörbares Signal beim Betätigen von Befehlsgebern,
- Befehlsgeber für die Haltestelle für den Gebäudezugang 5mm erhaben und vorzugsweise grün,
- Symbole auf oder links neben Befehlsgebern mit erhabener Beschriftung und Schrifthöhe von mindestens 15mm,
- Braille-Schrift nur optional auf Kundenwunsch,
- definierte Symbole für jede Haltestelle (-2,-1,0,1,2,...),
- Anordnung der Befehlsgeber an den Zugängen zwischen 900mm und 1100mm, im Fahrkorb zwischen 900mm und 1200mm Höhe,
- seitlicher Abstand der Befehlsgeber von Wänden mindestens 500mm an Zugängen und mindestens 400mm im Fahrkorb,
- akustische und optische Anzeige der Fahrtrichtung in den Haltestellen, Fahrtrichtungspfeile mindestens 40mm hoch,
- Positionsanzeige im Fahrkorb mindestens 30mm hoch,
- Sprachansage für Zielhaltestellen im Fahrkorb,
- zweistufige Quittierung bei Notrufauslösung: GELB bei Notrufabgabe, GRÜN bei Notrufannahme durch die Leitstelle und
- Kommunikationshilfe für Schwerhörige Menschen (Induktionsschleife) optional auf Kundenwunsch.
Quellennachweis = Artikel zur EN 81 Teil 28 und Teil 70 aus LIFT-REPORT 29.Jahrg./Autor: Dr.Gerhard Schiffner - Mitglied verschiedener ISO- und CEN-Normenausschüsse